Ein Arbeitszeugnis ist ein wichtiges Dokument, welches Rückschlüsse auf die Arbeitsleistungen eines Arbeitnehmers zulässt. In Deutschland wird dabei zwischen dem einfachen und dem qualifizierten Arbeitszeugnis unterschieden. Doch was macht diese beiden Zeugnisarten aus und für welche Zwecke werden diese eingesetzt?
Zunächst einmal unterscheiden sich die beiden Zeugnisse natürlich hinsichtlich des Inhalts und Umfangs.
Das einfache Arbeitszeugnis gleicht eher einer schlichten Bescheinigung, dass die betroffene Person bei dem jeweiligen Arbeitgeber tätig war. Neben den Randdaten, also beispielsweise der Name des Mitarbeiters und die Beschäftigungsdauer, wird im einfachen Arbeitszeugnis noch ein Überblick über weitere Aspekte gewährt. Dies schließt unter anderem das Tätigkeitsfeld und Zusatzqualifikationen ein, sodass ersichtlich wird, welche Aufgaben während der Arbeitszeit unter welchen Bedingungen erfüllt wurden. Beim einfachen Arbeitszeugnis finden sich allerdings keine Leistungsbeurteilungen oder genaueren Informationen, sodass selbst der Entlassungsgrund nicht in dieser Zeugnisform stehen sollte.
Das qualifizierte Arbeitszeugnis, welches heutzutage die übliche Version darstellt, fällt hingegen schon bedeutend ausführlicher aus. An ein solches Arbeitszeugnis wird die Erwartung gestellt, dass mit diesem eine adäquate Leistungsbeurteilung des Arbeitnehmers ermöglicht werden soll. Nach dem Lesen dieses Dokuments soll ein Arbeitgeber demnach nicht nur über vergangene Beschäftigungsverhältnisse des möglichen neuen Mitarbeiters Bescheid wissen. Vielmehr soll nun auch eine Einschätzung möglich sein, wie engagiert und gewissenhaft dieser arbeitet oder inwiefern der Arbeitnehmer in der Lage ist, Wissen und Qualifikationen in der Praxis umzusetzen. Des Weiteren soll ein Arbeitszeugnis noch zwei weitere Kriterien erfüllen, welche in Konflikt stehen und so auch nicht im einfachen Arbeitszeugnis vorgefunden werden können. Einerseits soll das gesamte Zeugnis wohlwollend formuliert sein, so dass der weiteren erfolgreichen beruflichen Laufbahn des Mitarbeiters nichts im Wege steht. Gleichzeitig müssen die Leistungsbeurteilungen qualifizierter Arbeitszeugnisse auch der Wahrheit entsprechen, was bei leistungsschwachen Mitarbeitern nur schwer mit dem zuvor genannten Kriterium zu vereinbaren ist.
Neben dem Inhalt unterscheiden sich diese beiden Arten von Arbeitszeugnissen natürlich auch noch hinsichtlich des Verwendungszwecks. Einfache Arbeitszeugnisse werden eher als eine Art Bescheinigung eingesetzt, wenn beispielsweise beim Arbeitsamt frühere berufliche Tätigkeiten nachgewiesen werden sollen. Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis findet hingegen klassischerweise bei einer Bewerbung Verwendung bzw. sollte im Bewerbungsfall dem einfachen Arbeitszeugnis auf jeden Fall vorgezogen werden.
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13.06.13 | |
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03.02.12 | |
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19.01.11 | |
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