Arbeitsverweigerung bei Höhenangst?

Ich habe folgendes problem.. ich habe trotz höhenangst den auftrag bekommen auf einer alubockleiter beleuchtung in 6 meter höhe zu erledigen .. ich habe daraufhin gesagt das ich da nicht hoch kann bzw. mir die klammer geht und ich mich nicht mehr bewegen kann.. in wie fern ist das arbeitsverweigerung? in wie weit besteht eine führsorgepflicht des vorgesetzten ?kann ich dadurch gekündigt werden? was für möglichkeiten gibt es? attest?

für schreibfehler entschuldige ich mich im vorraus .. bin bischen aufgewühlt..

Antworten (2)
Ich arbeite

Ich arbeite seit über 10 jahren in der firma.. bisher war es nie ein problem.. dann hat es jemand anderes gemacht eben wegen diesem grund.. jetzt geht es scheinbar nicht mehr.. es gibt halt sicherheitsbedenken meiner seits.. ist ja nicht so das ich nicht will aber es geht halt leider nicht..

Kommt drauf an

Auf was für einen Job Du Dich beworben hast.
Aber ich habe in einer Reportage gesehen, dass es sogar Gerüstbauer gibt, die nicht schwindelfrei sind und eben nur die Bodenarbeiten (Lkw be- und entladen) erledigen.

Wenn Du sonst als Elektriker o.ä. arbeitest kann man eigentlich nicht von Dir verlangen, dass Du schwindelfrei bist.

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