Auch befristet Beschäftigte haben Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen

Von Dörte Rösler
21. August 2013

Wenn der Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen zahlt, stehen diese auch den befristet Angestellten zu. Über die Höhe des monatlichen Betrags entscheidet der Arbeitsvertrag. Beschäftigte mit einem Einkommen bis 20.000 Euro können in der Steuererklärung zudem die Arbeitnehmersparzulage beantragen.

Zwar kommt das Geld dem Sparer erst nach der siebenjährigen Sperrfrist zugute, pro Jahr gibt der Staat jedoch 20 Prozent zu den Einzahlungen dazu - gedeckelt auf eine Maximalsumme von 80 Euro jährlich.