Leichtfertig geschlossene Arbeitsverträge können für Privatleute teuer werden

Von Dörte Rösler
6. August 2013

Sie hatte im Lotto gewonnen und konnte nun ihren Traumberuf als Kinderbuchautorin ergreifen.

Um die fertigen Bücher zu vertreiben, schloss eine Frau aus Neumünster jedoch einen verhängnisvollen Arbeitsvertrag: ein Vertriebsmanager mit angeblich besten Kontakten sollte zwei Jahre lang monatlich 20.000 Euro bekommen, inklusive einer Gewinnbeteiligung.

Kurz nach der Unterzeichnung focht die Frau den Vertrag an, den sie gemeinsam mit ihrem Ehemann unterzeichnet hatte. Leistung und Vergütung des Angestellten standen in keinem Verhältnis.

Das Gericht akzeptierte die Kündigung allerdings nicht. Sowohl die vorgetäuschten Geschäftskontakte als auch das hohe Einkommen stelle keinen Grund für eine Vertragsauflösung dar.

Die Eheleute hätten ausreichend Möglichkeiten gehabt, um die Sinnhaftigkeit ihres Arbeitsvertrags vor der Unterzeichnung zu prüfen - im Zweifel mit juristischer Hilfe.