Ein befristeter Arbeitsvertrag nach dem anderen? Das geht ab sofort nicht mehr so ohne Weiteres

Von Marion Selzer
20. Juli 2012

Wie die Richter vom Bundesarbeitsgericht nun entschieden haben, können Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer nicht andauernd mit befristeten Arbeitsverträgen abspeisen.

Bei sogenannten Kettenbefristungen, das heißt ein Arbeitnehmer erhält vom selben Chef in Folge ein Befristungsvertrag nach dem anderen, muss der Arbeitgeber künftig driftige Gründe für sein Vorgehen vorweisen können. Im konkreten Fall ging es um eine Angestellte, die in einem Betrieb länger als 11 Jahre stets nur befristete Arbeitsverträge erhielt und nie fest angestellt wurde.

Einen eindeutigen zeitlichen Rahmen haben die Richter jedoch nicht vorgegeben. Es müssen die Einzelumstände des Unternehmens berücksichtigt werden.