31. Januar 2012
Wie der Europäische Gerichtshof nun entschieden hat, dürfen Arbeitgeber Angestellte wiederholt befristet einstellen. Bei der Klage ging es um den Fall einer Frau, die 13 Male in Folge lediglich einen befristeten Arbeitsvertrag erhielt und dagegen vorgehen wollte.
Die Richter sehen in einer solchen Vorgehensweise jedoch keine Unvereinbarkeit mit dem EU-Recht, sofern es einen Grund für die Befristung gibt wie zum Beispiel die Notwendigkeit von Vertretungspersonal bei Schwangerschaftsvertretungen oder einzelnen Projektbetreuungen. Ob ein solcher Grund vorliegt, müsse in jedem Fall individuell geprüft werden.
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