Werbeagentur123Beitrag von einem Gast oder ehemaligen Mitglied
Hallo zusammen,
steht das Arbeitsrecht über dem Vertragsrecht? Wenn der Arbeitgeber eine Krankmeldung ab dem ersten Krankheitstag erwartet...gilt dann der § 5 "Anzeige- und Nachweispflichten" des Arbeitsgesetztes oder gilt das Vertragsrecht, weil ich den Vertrag unterschrieben habe?
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