11. Januar 2011
Ein Arbeitsvertrag schafft Sicherheit und Vertrauen, da sich beide Parteien darüber im Klaren sind, auf was sich eingelassen wird. Ausnahmen bilden dabei allerdings Fallen in Form von kleingedruckten Zusatzklauseln, welche vom Arbeitnehmer oftmals überhaupt nicht registriert werden. Doch auf welche Fallen sollte als Arbeitnehmer geachtet werden, so dass dem Spaß am Job und einer erfolgreichen beruflichen Zukunft nichts im Wege steht?
Eine beliebte Falle ist zunächst das Setzen von Kündigungsfristen, welche das Finden eines neuen Jobs erschweren und den Arbeitnehmer auch nach einer Kündigung noch einige Monate an das Unternehmen binden. So kann im Kleingedruckten beispielsweise die Auflage verankert sein, dass spätestens drei Monate vor Quartalsende gekündigt werden muss. Ein schneller Jobwechsel ist so dann natürlich nicht mehr möglich, weshalb der Arbeitnehmer stark an Flexibilität einbüßt.
Eine weitere beliebte Zusatzklausel sind Regelungen bezüglich der Arbeitszeit und möglicher Überstunden. So kann beispielsweise festgelegt werden, dass Überstunden als Ausnahme und bei dringendem Bedarf unentgeltlich abgeleistet werde müssen. Im Klartext heißt dies wiederum, dass der Arbeitnehmer jederzeit aufgefordert werden kann mehr zu leisten, ohne hierfür entlohnt zu werden. Aber auch die Arbeitszeit kann dank versteckter Fallen an das gesetzliche Maximum ausgeweitet werden. Mehr als durchschnittlich zehn Stunden die Woche darf im Normalfall aber kein Arbeitgeber von seinen Mitarbeitern auf Dauer abverlangen.
Das Kleingedruckte in Arbeitsverträgen beschäftigt sich aber auch gerne mit den genauen Tätigkeiten, welche der Arbeitnehmer denn nun zu leisten hat. So können die Tätigkeitsfelder ausgeweitet werden, wodurch der Mitarbeiter auch Aufgaben übernehmen muss, welche eigentlich nicht seiner Vorstellung entsprechen. Schluss ist hierbei allerdings bei eindeutig fachfremden Einsatzgebieten, weshalb ein Pharmazeut beispielsweise nicht zur Gebäudereinigung herangezogen werden kann.
Letztlich schränken viele Zusatzklauseln im Kleingedruckten noch die privaten Handlungsspielräume des Arbeitnehmers ein. Dies kann beispielsweise das Verbot sein, neben dieser Tätigkeit noch ein weiteres Arbeitsverhältnis einzugehen. Daneben werden in bestimmten Branchen aber auch Vereinbarungen in den Vertrag eingebettet, in welchen der Mitarbeiter auch außerhalb der Arbeitszeit theoretisch zur Verfügung stehen muss.
Insgesamt sollte man sich als Arbeitnehmer deshalb das Kleingedruckte genau durchlesen und all jene Regelungen durchgehen, welche den Arbeitsvertrag erweitern und die eigene Person direkt oder indirekt betreffen. Nur so kann sichergestellt werden, dass man nicht in eine Arbeitsfalle tappt, welche kurz- bis langfristige negative Konsequenzen haben kann.
Hier ist Platz für Ihre Meinung zu diesem Artikel.
Lesermeinung schreiben |
25.06.11 | |
![]() | ARBEITSVERTRAG |
03.08.10 | |
![]() | ARBEITSVERTRAG |
27.06.10 | |
![]() | ARBEITSVERTRAG |
22.06.10 | |
![]() | ARBEITSVERTRAG |
20.04.10 | |
![]() | ARBEITSVERTRAG |
Stellen Sie eine Frage oder lesen Sie mehr im Arbeitsvertrag Forum


Der Arbeitsvertrag regelt Ihre Rechte und Pflichten als Arbeitnehmer. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, was in Ihrem ...