Bildungsurlaub: Wer hat Anspruch - und wie bekommt man ihn?

Von Dörte Rösler
25. Oktober 2013

Das Recht auf Bildungsurlaub ist in 12 Bundesländern gesetzlich verankert - aber Millionen Deutsche lassen die Chance ungenutzt verstreichen. Dabei kann der Chef den Extra-Urlaub kaum ablehnen. Jedes Jahr lassen sich so fünf Tage für Sprachreisen oder politische Weiterbildung, Computer-Workshop oder Persönlichkeitsbildung nutzen.

Der Clou: Der Arbeitgeber muss während der Bildungsmaßnahme weiter Lohn zahlen. Dafür hat er allerdings auch das Recht, unpassende Anträge abzulehnen, etwa er wenn das ausgewählte Seminarthema nicht als Bildungsurlaub anerkennt. Oder wenn der Arbeitnehmer während der geplanten Kurszeiten im Betrieb gebraucht wird.

Wer die bezahlte Freistellung von der Arbeit beantragen möchte, sollte sich deshalb gut vorbereiten. So empfiehlt es sich, dem Boss das genaue Seminarprogramm vorzulegen, ebenso wie den Nachweis, dass der Bildungsträger vom jeweiligen Bundesland anerkannt ist. Außerdem wichtig: Damit der Arbeitgeber seine Dienstpläne rechtzeitig umstellen kann, muss der Antrag mindestens sechs Wochen vor Seminarbeginn vorliegen.

Was Arbeitnehmer bei einer Ablehnung tun können, hängt von der jeweiligen Landesregelung ab. NRW unterstützt Bildungswillige etwa stärker als andere Länder. In Bayern, Baden-Württemberg, Thüringen und Sachsen gibt es gar keinen Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub.