Steuerurteil: Leiharbeiter können Fahrkosten komplett absetzen

Von Dörte Rösler
8. Oktober 2013

In einem aktuellen Urteil hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass Zeit- und Leiharbeiter die Fahrtkosten zu ihrem Einsatzort in voller Höhe als Werbungskosten absetzen können. Zur Berechnung dienen außerdem die tatsächlichen Aufwendungen und nicht die einfache Entfernungspauschale.

Damit gaben die Bundesrichter einem Leiharbeitnehmer recht, der für seinen baden-württembergischen Arbeitgeber auf unbestimmte Zeit in der Schweiz tätig war. Die Kosten Für Hin- und Rückfahrt machte er in seiner Steuererklärung als Werbungskosten geltend.

Das örtliche Finanzamt lehnte zunächst ab - doch der Bundesfinanzhof bestätigte nun, dass alle Arbeitnehmer, die vorübergehend außerhalb der betrieblichen Einrichtungen ihres Arbeitgebers eingesetzt werden, volle Reisekosten geltend machen können.