Teure Erdbeeren - Arbeitnehmer verliert durch Zwischenstopp am Obststand seinen Versicherungsschutz

Von Dörte Rösler
1. Oktober 2013

Der Heimweg von der Arbeit ist durch die gesetzliche Unfallversicherung gedeckt. Weicht man vom Weg ab oder unterbricht die Fahrt um private Besorgungen zu machen, erlischt jedoch der Versicherungsschutz. Ein Mann, der für ein Körbchen Erdbeeren an den Straßenrand fuhr und dabei einen Unfall verursachte, hat deshalb keinen Anspruch gegen seine Berufsgenossenschaft.

Das Bundessozialgericht betonte in seinem Urteil, dass der Zwischenstopp zum Obstkauf nichts mehr mit dem eigentlichen Arbeitsweg zu tun hat. Auch wenn der Erdbeerstand sich im konkreten Fall unmittelbar neben der Straße befand, sei der Einkauf nicht nebenbei zu erledigen. Vielmehr habe der Mann extra abbremsen müssen, was einen Auffahrunfall mit Stauchung der Halswirbelsäule und mehrtägiger Krankschreibung zur Folge hatte.