Chef darf Urlaub seiner Mitarbeiter nicht abbrechen

Von Dörte Rösler
13. August 2013

Ferienzeit und hohe Krankenstände sorgen bei der Bahn derzeit für Chaos. In der Not fordert Konzernchef Grube nun, dass die Mitarbeiter ihren Urlaub abbrechen. Darf er das?

Juristen sagen Nein. Das Recht auf Erholung wiegt höher als betriebliche Interessen. Wenn der Chef seine Angestellten vom Ferienort zurück beordert, müssen diese nicht Folge leisten. Auch ein demnächst geplanter und gebuchter Urlaub muss nicht storniert werden.

Allerdings können die Mitarbeiter auf Bitte der Firmenleitung freiwillig zurückkehren. Dann empfehlen Arbeitsrechtler jedoch, über einen angemessenen Ausgleich zu verhandeln - etwa zusätzliche freie Tage, die Übernahme von Stornierungskosten oder eine Sonderzulage zum Gehalt.

In der Praxis erwartet der Chef besonders von Führungskräften, dass sie jederzeit abrufbar sind. Vor allem Eltern von schulpflichtigen Kindern trifft das hart. Sie können die ausgefallenen Tage mit den Kindern nur in den nächsten Schulferien nachholen. Der Ausgleich sollte entsprechend höher ausfallen.