Arbeitnehmer haben bei Hitze besondere Rechte

Von Dörte Rösler
20. Juni 2013

Vorab: Hitzefrei gibt es nur in der Schule. Arbeitnehmer haben kein Recht auf vorzeitigen Feierabend. Es gehört jedoch zu den Fürsorgepflichten, dass der Chef seine Mitarbeiter vor gesundheitlichen Gefahren bewahrt. So muss er etwa darauf achten, dass die Raumtemperatur nicht über 26 Grad steigt. Kurzfristig sind aber auch 35 Grad erlaubt - wenn ausreichend Sonnenschutz gewährleistet ist.

Etwas anders sieht die Situation für Schwangere oder Mitarbeiter mit gesundheitlichem Handicap aus. Wenn sie ein ärztliches Attest vorlegen, dürfen sie die Arbeitsstelle bei extremer Hitze verlassen. Falls die betrieblichen Abläufe es erlauben, kann man die Arbeitszeit außerdem in die kühleren Morgen- oder Abendstunden schieben.

Anhaltende Hitze geht oft mit erhöhten Ozonwerten einher. Aktuelle Daten liefert das Umweltbundesamt. Sobald die Grenzwerte überschritten sind, dürfen die Arbeitnehmer körperlich anstrengende Tätigkeiten reduzieren.