Viele Minijobber in Privathaushalten sind nicht angemeldet

Von Melanie Ruch
19. Juni 2013

Wer in seinem Job lediglich bis zu 450 Euro im Monat verdient, gilt als Minijobber und muss von seinem Lohn keine Steuern abführen. Wer im gewerblichen Bereich als Minijobber tätig ist, muss von seinem Arbeitgeber laut Minijob-Regelung bei den Sozialkassen gemeldet werden. Der Arbeitgeber führt dann eine Pauschale von 14,4% des Lohns an die Minjob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung ab, sodass der Minijobber unfall-, kranken- und rentenversichert ist.

Anders geregelt ist dies bei Minijobbern in Privathaushalten, wie Pflegern oder Putzhilfen. Für sie ist die Anmeldung bei der Minijob-Zentrale freiwillig, was unter Fachleuten allerdings sehr umstritten ist. Die freiwillige Anmeldung bei Minijobbern in Privathaushalten bietet vor allem einen guten Nährboden für illegale Beschäftigungen.

Und dies bestätigt sich auch in einer aktuellen Statistik. Schätzungsweise vier Millionen Minijobber in deutschen Privathaushalten sind nämlich nicht angemeldet. Vor allem Hartz-IV-Empfänger, die einen Minijob im Privathaushalt ausüben, wollen ihren Job nicht anmelden, damit ihnen der Lohn nicht von den Leistungen abgezogen wird.

Aber viele privat Angestellte werden auch als Minijobber angemeldet, arbeiten jedoch wesentlich mehr und verdienen auch deutlich mehr als 450 Euro.