Nach langer Krankheit muss Arbeitgeber für stufenweise Rückeingliederung in den Job sorgen

Von Marion Selzer
29. Januar 2013

Wie das Landesarbeitsgericht Hamm entschieden hat, müssen Arbeitnehmer nach einer langen Erkrankung die Möglichkeit erhalten, sich wieder schrittweise in den Berufsalltag einzugliedern.

Diese Regelung, auch Hamburger Modell genannt, gilt insbesondere dann, wenn der Arbeitnehmer eine ärztliche Bestätigung seiner wiederhergestellten Arbeitsfähigkeit vorlegen kann.

Im Fall ging es um einen Mann, der wegen einer Depression für mehrere Monate krank geschrieben wurde. Als er seinen Chef bat ihn wieder schrittweise arbeiten zu lassen, verweigerte dieser diesen Wunsch, selbst nachdem der Angestellte eine Arbeitsfähigkeitsbescheinigung vom Arzt vorlegen konnte. Wie die Richter entschieden, muss sich ein Arbeitgeber an die Empfehlung des Arztes halten.

Kommt er dem Wunsch auf schrittweise Wiedereingliederung nicht nach, muss er dem Angestellten gegebenenfalls Schadensersatz für entgangenen Lohn zahlen.