Mehr Lohn und bessere Rentenversicherung - "Toilettenfrauen" sind Reinigungskräfte

Von Cornelia Scherpe
12. November 2012

Auf viele öffentlichen Toiletten trifft man auf die sogenannten "Toilettenfrauen". Diese Männer und Frauen kümmern sich zeitnah um die Reinigung der Anlagen und besitzen daher meist kleine Teller beim Ausgang, auf die Gäste ihr Trinkgeld legen.

Ein Reinigungsservice aus Deutschland hatte seinen "Toilettenfrauen" in den vergangenen Jahren weniger als den Mindestlohn bezahlt. Statt der rund acht Euro für jede Arbeitsstunde hatten die Angestellten Beträge zwischen 3,50 Euro und 4,50 Euro bekommen. Dies fiel dem Deutschen Rentenversicherungsbund bei einer allgemeinen Prüfung auf. Er wandte sich an das Unternehmen, da dieses nun circa 118.000 Euro an Sozialversicherungsbeiträgen nachzuzahlen hätte. Der Reinigungsservice weigerte sich zunächst und daher kam die ganze Angelegenheit in Berlin vor Gericht.

Die Richter dort gaben dem Rentenversicherungsbund recht. Auf die Frage hin, weshalb die Angestellten so wenig Lohn bekommen haben, antwortete das Unternehmen mit dem Argument, dass die Frauen eher "Bewacherinnen" seien. Dies lehnte der Richter jedoch ab. Die Angestellten seien in erster Linie Mitarbeiter in einem Reinigungsbetrieb, da es ihre Aufgabe sei, die Toiletten in einem hygienischen Zustand zu versetzen. Daher gilt auch für diese Männer und Frauen der Tarifvertrag des Gebäudereinigerhandwerks.

Das Sozialgericht in Berlin hat so nicht nur dafür gesorgt, dass die Rentenversicherung ihre Nachzahlung bekommt und die Angestellten somit mehr Rente bekommen, sondern sich auch deutlich für die bessere Stellung der Fachkräfte eingesetzt.