Lehrerin gekündigt, weil sie Schülern die Münder zuklebte

Von Melanie Ruch
8. November 2012

Eine Lehrerin in Sachsen-Anhalt wurde entlassen, nachdem sie zweien ihrer Schüler der ersten Klasse aus Spaß die Münder mit Tesa-Film zugeklebt hatte. Die Kündigung erfolgte ohne vorherige Abmahnung und fristgerecht. Die Pädagogin reichte Kündigungsschutzklage vor dem Bundesarbeitsgericht ein, doch die Richter gaben dem Arbeitgeber, dem Land Sachsen-Anhalt, Recht.

Die Lehrerin habe massiv gegen ihre Pflichten als Erzieherin verstoßen. Das Zukleben der Münder von Schülern sei entwürdigend und würde die Kinder zum Gespött ihrer Mitschüler machen, egal ob das Zukleben zu Disziplinarzwecken oder zum Spaß durchgeführt wurde, so das Urteil der Richter.

Die Lehrerin beteuerte jedoch, dass die Schüler ihre Tesa-Film-Aktion selbst lustig fanden und sie sogar gebeten hätten, es noch einmal zu tun. Das Bundesarbeitsgericht hat den Fall nun an das Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt weitergegeben, da die Schilderungen der Lehrerin und des Landes sehr weit auseinandergehen.