Schwangere genießen besonderen Kündigungsschutz

Von Marion Selzer
16. August 2012

Schwangere Angestellte dürfen wegen vermehrter Fehlzeit aufgrund der Schwangerschaft nicht gekündigt werden, so das Verwaltungsgericht Düsseldorf. Im Fall ging es um eine werdende Mutter, die aufgrund ihrer Schwangerschaft in ihrer Ausbildung 48 Kalendertage in einem Arbeitsjahr fehlte. Ihr Chef wollte ihr daraufhin kündigen.

Zum Schutz von Mutter und Kind hielten die Richter die Kündigung jedoch für unrechtmäßig. Nur wenn triftige Gründe vorliegen, die mit der Schwangerschaft nichts zu tun haben, dürfen auch werdende Mütter gekündigt werden.