Alle Arbeitnehmer in der EU haben Anspruch auf vier Wochen bezahlten Urlaub

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
26. Januar 2012

Wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden hat, haben Arbeitnehmer in der EU Anspruch auf mindestens vier Wochen bezahlten Urlaub, was auch für Deutschland zutrifft. Dieser Anspruch besteht auch, wenn der Arbeitnehmer ein ganzes Jahr durch Krankheit fehlte, denn die Arbeitgeber dürfen dies nicht von einer Mindestarbeitszeit abhängig machen.

Bei einem Fall war eine französische Arbeitnehmerin auf dem Weg zur Arbeit verunglückt und wurde deshalb über ein Jahr lang vom Arzt krank geschrieben. Aber die Gerichte in Frankreich hatten der Frau den Mindesturlaub nicht zugestanden, weil nach dortigen Recht die Mindestarbeitszeit im Jahr 10 Tage ist.

Aber der EuGH kippte diese Entscheidung, weil auch die Frau "ordnungsgemäß" von Ärzten krank geschrieben wurde und somit der Anspruch auf Mindesturlaub rechtens ist.