Kündigungsgespräch: Welche Rechte hat der Arbeitnehmer

Von Thorsten Hoborn
26. August 2010

Wird ein Angestellter vom Personalleiter oder gar dem Arbeitgeber zu einem persönlichen Gespräch eingeladen, heißt es aufgepasst. Um nicht unvorbereitet und mit einem mulmigen Gefühl ins Meeting zu gehen, sollte stets nach dem Grund des Zusammentreffens, dem Thema des Gespräches und der Anzahl der teilnehmenden Mitglieder gefragt werden. Geht es um eine Verlagerung des Aufgabenfeldes aufgrund firmeninterner Umstrukturierungen, so steht dem Arbeitgeber dieses Gespräch zu und der Arbeitnehmer hat zum Personalgespräch zu erscheinen, um neue Arbeitsinstruktionen entgegenzunehmen.

Soll sich das Gespräch thematisch um die Kündigung drehen, hat der Arbeitnehmer das Recht, das Treffen abzulehnen. Wichtig ist hierbei, in Erfahrung zu bringen, wie viele Personen seitens des Arbeitgebers zugegen sein werden. Sind es mehrere, so hat auch der Arbeitnehmer das Recht, einen Vertrauten als Zeuge mit hinzuzuziehen. Wird dies seitens des Arbeitgebers verboten, darf ein Angestellter das Gesprächsangebot ablehnen ohne dafür eine Abmahnung zu riskieren. Das Gesetz ist diesbezüglich auf seiner Seite.