Arbeitnehmer sollte wegen 80 Cent vor die Tür gesetzt werden

Von Cornelia Scherpe
12. Mai 2010

Ein Gutschein über 80 Cent hätte einen Arbeitnehmer fast seinen Job gekostet. Der Angestellte gab eine Essensmarke für die Betriebskantine an seine Freundin weiter, die nicht in der Firma angestellt war. Dafür wäre der Mann fast arbeitslos geworden. Sein Chef wollte ihm mit der Begründung kündigen, der Mann hätte das Vertrauen der Chefetage dauerhaft verspielt. Wer bei kleinen Geldbeträgen betrügt, könnte es auch bei großen tun.

Die Angelegenheit kam vor das Arbeitsgericht in Reutlingen. Das richterliche Urteil: Die ausgesprochene Kündigung ist ungültig! Wegen eines Essenbons könne man keine fristlose Kündigung aussprechen, das sei schlicht zu hart. Eine Abmahnung, um das Fehlverhalten zu sanktionieren, soll ausreichen.