Gesundheitscheck für Bewerber - der Chef muss nicht alles wissen

Wir verraten, worauf Bewerber achten sollten und was in einem Gesundheitszeugnis zu finden ist

Von Dörte Rösler
9. Februar 2015

Das Bewerbungsgespräch ist erfolgreich verlaufen, der neue Job scheint schon greifbar - doch vorher verlangt der Arbeitgeber einen Gesundheitscheck. Viele Jobsuchende sind in solchen Situationen überfordert.

Muss ich zwingend zum Arzt?

Gesetzlich vorgeschrieben ist ein Gesundheitscheck nur für

In großen Unternehmen ist es allerdings üblich, Neueinsteiger vom Betriebsarzt untersuchen zu lassen. Theoretisch kann der Bewerber dies ablehnen. De facto wird aber wohl niemand auf einen guten Job verzichten, nur um den Arztbesuch zu vermeiden.

Freie Arztwahl

Wenn die Firma eine Untersuchung beim Betriebsarzt fordert, ist dies nicht zulässig - auch wenn der Arbeitsvertrag anderslautende Klauseln enthält. Für das Gesundheitszeugnis gilt freie Arztwahl. Wer mehr Vertrauen zu seinem Hausarzt hat, kann also auch diesen um die erforderlichen Tests bitten.

Wie sieht der Test aus?

Je nach Job verlangen die Arbeitgeber unterschiedliche Untersuchungen. Neben den üblichen Checks für Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Diabetes wünschen manche Firmen etwa auch ein Drogen-Screening.

Tests, die nicht für die Feststellung der Arbeitsfähigkeit erforderlich sind, darf der Beschäftigte aber ablehnen. Das gilt auch für Fragen zum Gesundheitszustand. So muss ein LKW-Fahrer sich die Frage nach Alkoholproblemen gefallen lassen, ein Sachbearbeiter aber nicht.

Was steht im Gesundheitszeugnis?

Was der Arzt dem Arbeitgeber mitteilt, liegt wesentlich in den Händen des Bewerbers. In Prinzip reicht die Feststellung: arbeitsfähig oder nicht. Untersuchungsbefunde oder andere medizinische Details diese gehen den Chef nichts an. Der Arzt darf entsprechende Informationen nur weiterleiten, wenn der Beschäftigte ihn von der Schweigepflicht entbindet.

Worauf sollten Bewerber achten?

Eine generelle Aufhebung der Schweigepflicht hat weitreichende Konsequenzen. Der Arzt darf dann fast alles testen und sämtliche Ergebnisse an die Firma weiterleiten.

Um dies zu vermeiden, sollten Bewerber den Arzt nur in ausgewählten Punkten von der Schweigepflicht befreien. Gelegentliche Rückenschmerzen oder Migräne-Attacken bleiben etwa besser unter Verschluss.