Wichtige Urteile aus 2014

Gerichtsentscheidungen zu Arbeit, Pflege und Hartz IV

Von Dörte Rösler
5. Januar 2015

Hartz IV trotz Sparguthaben? Heimliche Pausen im Job? Muss ein Sohn die Heimkosten seines Vaters zahlen, auch wenn er diesen gar nicht kennt? Über diese und andere Fragen haben deutsche Gerichte 2014 entschieden.

Urteile zum Arbeitsrecht

Schummeleien bei der Arbeitszeit können juristische Konsequenzen haben. Wer wiederholt Pausen macht, ohne sich bei der Zeiterfassung abzumelden, riskiert den Rauswurf. Im Fall eines Metzgers, der sich systematisch heimliche Raucherpausen gegönnt hat, hielt das Hessische Landesarbeitsgericht eine Kündigung für rechtens.

Dass mitgebrachte Hunde das Arbeitsklima stören können, hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf bestätigt. Die Mitarbeiterin einer Werbeagentur durfte ihren dreibeinigen Hund nicht mehr mit in die Firma bringen, Kollegen fühlten sich vom Geruch und aggressiven Verhalten des Tieres belästigt.

Urteile zur Pflege

Kinder müssen für die Pflege ihrer Eltern zahlen, auch wenn seit Jahrzehnten kein Kontakt mehr besteht. Im Fall eines Bremer Beamten, der vor dem Bundesgerichtshof landete, hatte sogar der Vater aktiv den Kontakt zum Sohn abgebrochen. Da der Vater sich bis zum 18. Geburtstag um seinen Sohn gekümmert hatte, gelten die elterlichen Pflichten jedoch als erfüllt.

Das Bundesverfassungsgericht hat 2014 die gesetzliche Regelung bestätigt, dass pflegende Angehörige weniger Geld für ihre Leistung bekommen als professionelle Pfleger. Das Pflegegeld für Angehörige sei kein Arbeitsentgelt sondern lediglich eine finanzielle Unterstützung.

Urteile zu Hartz IV

Ein neues Urteil unterstützt die Hartz-IV-Empfänger, die erstmals eine eigene Wohnung beziehen. Sie haben Anspruch auf eine Waschmaschine - auch wenn ein Waschsalon in der Nachbarschaft ist. Das hat das Sozialgericht Dresden entschieden.

Das Sozialgericht Gießen hat sich mit der Frage beschäftigt, ob Hilfsbedürftige trotz Sparbuch einen Anspruch auf staatliche Leistungen haben können. Im Regelfall zahlt der Staat nicht, wenn das Vermögen über dem Freibetrag liegt.

Im Fall einer alleinerziehenden Frau entschieden die Richter anders: Das Guthaben lag auf einem Sparbuch, das die Großeltern für ihre Enkeltochter angelegt hatten. Weder das Mädchen noch die Mutter konnten sich das Geld allerdings auszahlen lassen. Darum muss der Staat zahlen.