Bundesarbeitsgericht entscheidet: Ältere dürfen mehr Urlaub bekommen

Maßnahmen zum Schutz älterer Arbeitnehmer stoßen bei den jüngeren Kollegen auf Unbehagen

Von Dörte Rösler
22. Oktober 2014

Arbeitgeber dürfen älteren Beschäftigen mehr Urlaub gewähren als ihren jüngeren Kollegen. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt entschieden.

Im verhandelten Fall hatten sieben Beschäftige eines Schuhherstellers geklagt, weil sie sich durch die firmeninterne Urlaubsregelung diskriminiert fühlten. Denn der Arbeitgeber gewährte Produktionsmitarbeitern ab dem 59. Geburtstag zwei zusätzliche Urlaubstage pro Jahr. Die jüngeren Kläger sahen darin eine Altersdiskriminierung und forderten ebenfalls mehr Urlaub.

Besondere Bedürfnisse von älteren Mitarbeitern

Zu Unrecht, wie die BAG-Richter entschieden. Zum Schutz älterer Arbeitnehmer sei es zulässig, besondere Leistungen zu gewähren - wenn diese erforderlich und angemessen seien. Ein freiwilliger Zuschlag bei den Urlaubstagen zähle dazu.

In ihrem Urteil betonten die Richter, dass der Arbeitgeber zwar auf die konkrete Situation seines Unternehmens achten müsse. Bei der Entscheidung für geeigneten Maßnahmen habe er jedoch einen gewissen Gestaltungs- und Ermessensspielraum. Längere Erholungszeiten sind dabei für die besonderen Bedürfnissen von Älteren angemessen.