Neues Reisekostenrecht - so macht sich die Dienstreise bezahlt

Von Dörte Rösler
8. August 2014

Anfang 2014 haben sich die Regeln für Dienstreisen geändert. Wer öfter für ein paar Tage unterwegs ist, kann steuerlich mehr rausholen. Beschäftigte mit ständig wechselnden Einsatzorten haben jedoch das Nachsehen. Die Verpflegungspauschale wird für alle vereinfacht.

Neue Verpflegungspauschalen

Bisher gab es drei unterschiedliche Sätze für Verpflegungspauschalen, seit Januar sind es nur noch zwei. Wer mindestens 8 Stunden unterwegs ist, kann jetzt 12 Euro steuerfrei kassieren. De facto bedeutet das: mehr Geld für kurze Geschäftstermine, Messebesuche und Co. Ab 24 Stunden gilt weiterhin der Satz von 24 Euro pro Tag. Zusätzlich können Geschäftsreisende aber 12 Euro für den An- und Abreisetag einstreichen.

Neue Fristen für Übernachtungskosten

Dienstlich begründete Hotelrechnungen können Arbeitgeber auch künftig beim Finanzamt einreichen. Wer die Summen als Werbungskosten von der Steuer absetzen möchte, darf allerdings nicht allzu lange warten. Nach 48 Monaten verfallen die Belege.

Bonusmeilen gehören Firma

Mancher Mitarbeiter hat in der Vergangenheit seine dienstlich erworbenen Bonusmeilen für private Reisen eingesetzt. Das kann jedoch den Job kosten. Denn nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts stehen die Bonuspunkte von Business-Trips ausschließlich der Firma zu.

Schließlich hat sie auch die Flüge oder das Bahnticket bezahlt. Ausnahmen gelten nur, wenn der Betrieb die private Nutzung ausdrücklich erlaubt. Hier lohnt ein Blick in den Arbeitsvertrag.