Zoff am Arbeitsplatz - dürfen Beschäftigte einfach gehen?

Von Christine Krusberski
4. Juni 2014

Auch im Büro gibt es Streit. Wer nach einem Zoff wutschnaubend den Arbeitsplatz verlässt, rechnet mit Schwierigkeiten. Doch darf der Chef kündigen, wenn ein Beschäftigter sich umdreht und einfach geht? Nein. Denn das Arbeitsgericht Berlin entschied, dass eine fristlose Kündigung nur unter bestimmten Umständen gerechtfertigt ist.

Keine Arbeitsverweigerung, keine fristlose Kündigung

Wo verschiedene Menschen zusammenarbeiten, sind Konflikte vorprogrammiert. Ein Wort gibt das andere, die Situation eskaliert. Doch wer seinen Arbeitsplatz verlässt, muss keine Angst um seinen Job haben. Das Berliner Arbeitsgericht sieht im Verlassen des Arbeitsplatzes nach einem Streit keine Arbeitsverweigerung. Somit ist auch eine fristlose Kündigung nicht rechtens. Dies gelte vor allem dann, wenn Vorgesetzte den Zoff noch provozieren.

Bei der Entscheidung in Berlin ging es um eine Floristin, die in einem Nebenraum einen Imbiss einnahm. Als der Gatte der Chefin dies bemerkte, forderte er sie auf, in den Verkaufsraum zu gehen. Die Angestellte weigerte sich. Es kam zu einem Wortgefecht, in dessen Folge die Arbeitnehmerin den Laden verließ. Der Arbeitgeber kündigte ihr daraufhin fristlos.

Arbeitgeber muss Eskalation verhindern

Im vorliegenden Fall wurde die Kündigung als unzulässig erachtet. Der Arbeitgeber muss eine Eskalation verhindern, statt wutentbrannt mit seiner Angestellten zu streiten. Die Frau bekam trotzdem die Kündigung - dieses Mal fristgerecht. Die Kündigung muss sie akzeptieren, da es sich um einen kleinen Betrieb handelt, wo die Regeln des Kündigungsschutzes keinen besonderen Grund erfordern.