Arbeiten an Sonn- und Feiertagen: welche Rechte haben Beschäftigte?

Von Dörte Rösler
13. Mai 2014

Laut Arbeitszeitgesetz haben Beschäftigte an Sonn- und Feiertagen frei. In der Praxis gibt es aber viele Ausnahmen: in Krankenhäusern, Verkehrsbetrieben, Gastronomie und Landwirtschaft müssen jeden Tag ausreichend Mitarbeiter bereits stehen. Aber wie oft darf der Chef Feiertagsdienste anordnen - und wie muss er die Arbeit entlohnen?

In vielen Branchen gehört Sonntagsarbeit zum Alltag. Entsprechend klar sind Dienstzeiten und Löhne in den Tarifverträgen geregelt. Ob es am Feiertag mehr Geld gibt, kann auch im Arbeitsvertrag geschrieben stehen. Ist dort nichts festgelegt, muss der Arbeitgeber auch nicht zahlen.

Mancher Beschäftigte arbeitet gern am Wochenende. Dann verdient er mehr Geld und hat während der Woche freie Zeit zum Shoppen. Mindestens 15 Sonntage pro Jahr müssen aber frei sein. Und der Chef darf die Dienste am Feiertag ungleich verteilen: Familienväter oder Mütter von kleinen Kindern sollten seltener ran als Kinderlose.