BeateBeitrag von einem Gast oder ehemaligen Mitglied
Ich habe meinen Job gekündigt, was kann mir passieren wenn ich bis Ablauf der Kündigungsfrist nicht mehr hingehe?
Generell besteht bis zum Ablauf der K.-Frist die Arbeitspflicht weiter. Man kann während der K.-Frist der Arbeit nur fern bleiben, sofern noch ein Anspruch auf Resturlaub besteht.
Jessy0206Beitrag von einem Gast oder ehemaligen Mitglied
Hi,
Du kannst nicht einfach bis zum Ende der Kündigungsfrist der Arbeit fern bleiben, denn dann könnte dich dein derzeitiger Arbeitgeber noch abmahnen und fristlos kündigen. Dieses würde bedeuten, dass Du nicht für einen vollen Monat Geld bekommst. Außerdem macht sich das nicht gut im Arbeitszeugnis und schau bitte mal in deinem Vertrag nach, ob es auch Vertragsstrafen bei vertragswidrigem Verhalten gibt. Du könntest fern bleiben, wenn Du eine AU vorlegst. Auch den eventuellen Resturlaub darfst Du nicht einfach nehmen, ohne diesen vorab genehmigen zu lassen. Selbst den könnte der Arbeitgeber, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, nicht genehmigen.
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