Wie verhalten, wenn man wegen Arzttermin zu spät zur Arbeit kommt?

Ich bin seit 3 Wochen wegen Rückenproblemen bei einem Orthopäden in Behandlung und bin schon 2 Mal deswegen zu spät zur Arbeit gekommen, weil ich über eine Stunde warten musste, obwohl ich einen festen Termin hatte.
Mein Arbeitsausfall wurde mir natürlich angerechnet und finde das ungerecht, weil ich ja nichts für die unorganisierte Arbeitsweise in der Arztpraxis konnte.
Kann ich diesen Verdienstausfall bei dem Orthopäden geltend machen, oder wie sollte ich mich in Zukunft verhalten?

Antworten (4)

Ich bin schon eine Weile in Rente, aber bei uns war das früher so, dass man während der Arbeitszeit zum Arzt gehen durfte, wenn es außerhalb der Arbeitszeit nicht möglich war. Mich wundert es schon ein bisschen, dass die Arbeitgeber heute anscheinend sehr viel weniger kulant ihren Mitarbeitern gegenüber sind als zu meiner Zeit.

Ich glaube, dass die Ärzte jetzt verpflichtet sind, einen innerhalb einer halben Stunde dranzunehmen. Wenn man also viel länger warten muss, dann sollte man sich zumindest beschweren. Aber dass man den Arzt richtig belangen kann wegen des Verdienstausfalls, das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.

Geh nach dem Dienst zum Arzt und nicht vorher

Wer geht auch vor der Arbeit zum Arzt! Ist doch klar, dass man da riskiert, nicht pünklich zum Dienst zu erscheinen!

Früherer Termin

> Mein Arbeitsausfall wurde mir natürlich angerechnet und
> finde das ungerecht, weil ich ja nichts für die unorganisierte
> Arbeitsweise in der Arztpraxis konnte.

Dein Arbeigeber kann erst recht nichts dafür. Warum soll er nicht geleistet Arbeitsstunden also bezahlen?

> wie sollte ich mich in Zukunft verhalten?

- Termin nicht zu knapp vor den Arbeitsbeginn legen. Du kennst ja jetzt die Wartezeiten.
- Termin auf den Feierabend legen.
- Anderen Arzt suchen.

> Kann ich diesen Verdienstausfall bei dem Orthopäden geltend machen

Wen du einen solchen Prozess durchfechten willst, brauchst du gute Argumente – und noch bessere Nerven.

Du müstest darlegen und beweisen, dass ein Organisationsfehler bei den Abläufen beim Arzt oder der Praxis vorliegt. Dafür müssen aber grundsätzlich lange Wartezeiten entstehen.
Zudem muss dir ein nachweislicher Schaden entstanden sein. Verlorene Freizeit ist kein ersatzfähiger Posten.
AG Würzburg, Az.: 17 C 2165/93

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