Arbeitsverweigerungsrecht - Dringlichkeit Auslegungssache?

Guten Tag,

Ich arbeite in einem kleinem gastronomischen Betrieb. 5 Angestellte + die Chefs.

Folgende Situation:

Die Einnahmen sind zur Zeit doch recht gering und wir wurden ein paar Tage vor dem Zahltag darauf hingewiesen, dass es zu Verzögerungen kommen kann. Lohn gibt es laut Vertrag am 10. des Monats rückwirkend.
25% des Geldes habe ich bereits nur der Rest lässt auf sich warten. Wiederholtes nachfragen bringt immer nur die Antwort, dass erst das Finanzamt Geld bekommt etc.

An sich fast tragbar, aber ich habe meine Frau mit 2 Kindern zu hause. Das 2. ist gerade mal 2 wochen alt und ich weiss langsam nicht mehr wie ich Essen bzw Windeln und der gleichen kaufen soll.
Benzin, Miete etc ist nicht mehr machbar. Eine ruckbuchung nach der anderen. Klar es sind erst 6 tage, aber es ist nicht das erste mal.

Würde es ja fast verstehen, wenn meine cheffin heute morgen nicht strahlend vom Friseur gekommen wäre.

Ich weiss das arbeitsverweigerungsrecht greift bei einem solch kurzen Zeitraum nicht wirklich. Oder ist die Dringlichkeit auslegungssache?

Antworten (4)
Seltsames Vorstellungsgespräch

Http://www.kununu.com/de/rp/mainz/so/caritasverband-fuer-die-dioezese-mainz-e-v/b/SkNtUl0%3D

Gleichwohlgewährung von Arbeitslosengeld

Für den Fall, dass ein Arbeitnehmer von seinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch macht, kann er sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden und Arbeitslosengeld beantragen, obwohl das Arbeitsverhältnis rein rechtlich fortbesteht.
Dieser Fall wird „Gleichwohlgewährung von Arbeitslosengeld“ genannt. Allerdings wird die Agentur für Arbeit vom Arbeitnehmer verlangen, dass er anhand geeigneter Unterlagen (z.B. Kontoauszügen) nachweisen kann, dass er die Arbeit aufgrund eines beträchtlichen Zahlungsverzugs verweigert.

Es ist also keine bessere Lösung, als "auf die Pauke hauen", sondern eher die Fortsetzung dessen.

Geld von der Agentur für Arbeit

Du kannst bei der Agentur für Arbeit die Zahlung von Arbeitslosengeld beantragen, wenn Dein Chef Dir kein Gehalt zahlt. Die legen es dann erstmal aus und holen es sich vom Arbeitgeber zurück. Das nennt sich Gleichwohlgewährung von Arbeitslosengeld.

Das ist für Dich die bessere Lösung, als bei Deinem Chef auf die Pauke zu hauen oder Deine weitere Arbeitsleistung zu verweigern. Denk dran, du hast keinen Kündigungsschutz, da Du in einem sog. Kleinbetrieb arbeitest (siehe http://www.kuendigungsschutzrecht.com/der-kundigungsschutz/), daher kann Dein Chef Dir jederzeit kündigen, ohne dass er dafür einen Grund braucht. Das Risiko solltest Du nicht eingehen.

Viel Glück!

Zahlungsverzug

Dein Arbeitgeber ist im Zahlungsverzug. Lies dich mal hier durch:
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Lohnrueckstand_Arbeitnehmer.html

Ggf. geht es soweit, das ihr als Arbeitnehmer einen Insovenzantrag stellen könnt.

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