Arbeitsverweigerungsrecht - Dringlichkeit Auslegungssache?
Guten Tag,
Ich arbeite in einem kleinem gastronomischen Betrieb. 5 Angestellte + die Chefs.
Folgende Situation:
Die Einnahmen sind zur Zeit doch recht gering und wir wurden ein paar Tage vor dem Zahltag darauf hingewiesen, dass es zu Verzögerungen kommen kann. Lohn gibt es laut Vertrag am 10. des Monats rückwirkend.
25% des Geldes habe ich bereits nur der Rest lässt auf sich warten. Wiederholtes nachfragen bringt immer nur die Antwort, dass erst das Finanzamt Geld bekommt etc.
An sich fast tragbar, aber ich habe meine Frau mit 2 Kindern zu hause. Das 2. ist gerade mal 2 wochen alt und ich weiss langsam nicht mehr wie ich Essen bzw Windeln und der gleichen kaufen soll.
Benzin, Miete etc ist nicht mehr machbar. Eine ruckbuchung nach der anderen. Klar es sind erst 6 tage, aber es ist nicht das erste mal.
Würde es ja fast verstehen, wenn meine cheffin heute morgen nicht strahlend vom Friseur gekommen wäre.
Ich weiss das arbeitsverweigerungsrecht greift bei einem solch kurzen Zeitraum nicht wirklich. Oder ist die Dringlichkeit auslegungssache?