Anrecht auf Urlaub wegen Kindergarteneingewöhnung?

Hallo,
wir sind ein kleiner Betrieb unter 6 Pers. Eine von unserer Mitarbeiterinnen muss ihr Kind im Kindergarten eingewöhnen. Steht ihr deswegen Urlaub zu? Hat sie Recht ihre Stunden in der Zeit abbauen lassen?Für den Betrieb bedeutet es so viel, dass die anderen Angestellten Überstunden machen müssen.
Hat jemand von Ihnen Erfahrung in dem Bereich gemacht?
Vielen Dank im Voraus

Antworten (8)

Also, du musst ihr keinen Urlaub oder Sonderurlaub genehmigen. Man könnte aber etwa gesellschaftlich denken. Die meisten Frauen sind wegen Kindererziehung für längere Zeiten aus der Karriere ausgestiegen. Ich finde es schon mutig genug, dass deine Mitarbeiterin weiter arbeiten will und einen Menschen erzieht, der arbeitenden Eltern als Vorbild hat. ein paar Wörter dazu: http://blog.betriebsrat.de/frauen-im-beruf/equal-pay-day-2017-was-man-jetzt-darueber-wissen-sollte/. Du kannst aber auch ganz pragmatisch denken. Und zwar, an die Steigerung der Mitarbeiterloyalität. Wenn die Mutter keinen Urlaub für Kindergarteneingewöhnung bekommt, kannst du sie mit keinem Geldbonus überzeugen, dass sie für dein Unternehmen ihr Bestes geben soll...

Das ist eine gute Frage! Ich persönlich habe davon noch nichts gehört, aber ich würde mich an deiner Stelle an einen Spezialisten für Arbeitsrecht wenden. Lg Yvonne

@Queerfocker

So ein scheiß was du da labberst .
Man steckt Kinder nicht einfach mal so zu wildfremden Menschen.
Das wirst du wohl nie erleben oder mitbekommen du hörst dich schon Kinder feindlich an.
Ich habe nächstes jahr auch den Fall wir ziehen um und unser urlaub geht schon nur wegen kindergarten (wen geschlossen ist) drauf .deswegen ist die frage berechtigt ob es evt. Einen Sonderurlaub geben würde. Den soviel urlaub hat man nicht im leben den man braucht bei einem Umzug und geschlossene kida tage und eingewöhnung.

Frechheit

@Queerfocker
"Das führt nur zu verzogenen Muttersöhnchen und -töchtern!"
Wenn man keine Ahnung hat dann einfach mal die... halten.

Sie hatten wohl die Rabenmutter schlechthin. Es gibt aber tatsächlich Eltern die sich um ihre Kinder sorgen und für sie da sein möchten.

@Queerfocker

Sie haben als Kind wohl keine Eingewöhnung genossen, was deutlich an ihrer sozialen Kompetenz zu erkennen ist und Kinderpsychologie hat der Herr dann wohl noch nebenher studiert! So einen Unfug hab ich selten gehört, der kann nur von einem Menschen aus komplett bildungsfernen Verhältnissen kommen.

NEIN,

Gibt es nicht. Sie kann ihren ganz normalen Jahresurlaub hierfür verwenden, der aber nicht zu diesem Zeitpunkt genehmigt werden muss, wenn betriebliche Gründe dagegen sprechen. Das scheint hier zu sein. Ich würde den Urlaub wegen solchem Gedöns auch nicht genehmigen, denn dann kommt sie das nächste mal, dass ihr Kind an den Arzt gewöhnt werden muss oder sonstiger Kram. Dass eine Eingewöhnungsphase mit der Mutter nötig wäre, ist lächerlich. Das führt nur zu verzogenen Muttersöhnchen und -töchtern!

Hallo

@abi
Sonderurlaub für Kindergarteneingewöhnung gibt es nicht, auch Überstundenabbau in so einem kleinen Betrieb ist schwierig, nur jeder der Kinder hat weiss das eine Eingewöhnungsphase mit der Mutter nötig ist.Also lasst ihr ein bisschen Zeit, der Mutter fällt es auch nicht leicht.

Kindergarteneingewöhnung

Wie wurde das Kind denn bisher betreut?
Kommt die Mitarbeiterin aus der Elternzeit? Dann dürfte es ja kein Problem sein, diese mit Urlaub noch etwas zu verlängern und ihre Vertretung bleibt dann halt entsprechend länger. Vorausgesetzt die Mitarbeiterin hat rechtzeitig ihren Urlaubswunsch angemeldet.

Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen (§ 7 BUrlG).
Liegt einer der oben genannte Gründe vor, könnt ihr den Urlaubsantrag auch ablehnen. Kindergarteneintritt kommt ja in der Regel nicht plötzlich und kann von der Mitarbeiterin entsprechend geplant und mit der Arbeitgeber abgestimmt werden.

PS: Sonderurlaub für Kindergarteneingewöhnung gibt es nicht. Sie muss ihren normalen Jahresurlaub verwenden.

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