14. Dezember 2010
Der Urlaub ist wohl jener Zeitraum, auf welchen viele Arbeitnehmer im Laufe des Jahres hinarbeiten. So kann man sich dank dieser freien Tage entspannen, verreisen und viel Zeit mit der Familie und Freunden verbringen. Doch wie viel Urlaub steht dem Arbeitnehmer in Deutschland eigentlich zu und welche Rechte und Ansprüche können in diesem Zusammenhang durchgesetzt werden?
Will man sich als Arbeitnehmer ausführlich mit dieser Thematik beschäftigen, dann hilft zunächst einmal ein Blick in das Bundesurlaubsgesetz. Allerdings gelten die hier festgesetzten Regelungen nicht für jeden, da beispielsweise Jugendliche und Arbeitnehmer im Erziehungsurlaub weitere Sonderregeln beachten müssen. Doch was sind die wichtigsten Fakten, die jeder Arbeitnehmer über seine Urlaubszeit wissen sollte?
Allgemein kann zunächst gesagt werden, dass jedem Arbeitnehmer grundsätzlich 24 Werktage Urlaub im Jahr zustehen. Allerdings bestehen hierbei einige Auflagen. Erst wenn diese erfüllt sind, dann greift diese 24 Urlaubstage Regelung wirklich.
Zunächst einmal ist der Ausdruck Werktage in diesem Zusammenhang irreführend. So schließt Werktage im Gesetz auch den Samstag mit ein. Menschen, die demnach 5 Tage die Woche einer Arbeit nachgehen, haben damit nur 4 Wochen effektiven Urlaub, also 20 Tage. Wirklich 24 Tage können demnach nur Arbeitnehmer einfordern, welche eine 6-Tage Woche absolvieren.
Des Weiteren muss das Arbeitsverhältnis mindestens ein halbes Jahr bestehen, damit dieser Urlaubsanspruch geltend gemacht werden kann. Sich in den ersten Monaten nach Arbeitsbeginn bei einem neuen Arbeitgeber Urlaub zu nehmen, würde demnach nicht nur von einem Mangel an Motivation zeugen, sondern allein schon rechtlich in großem Umfang überhaupt nicht möglich.
Theoretisch sind aber natürlich auch mehr Urlaubstage möglich. Diese müssen dann aber im Rahmen eines Arbeitsvertrages oder Tarifvertrages im vornherein geregelt sein, damit diese geltend gemacht werden können.
Zuletzt gibt es noch eine Reihe von Personengruppen, bei welchen diese Pauschalregelung nicht zutrifft. Wie bereits oben angeklungen sind für solche Sondergruppen dann aber auch spezielle Regelungen erlassen, welche deren Urlaubsanspruch regeln.
Neben der Urlaubsdauer spielt hinsichtlich der Ansprüche aber auch der Urlaubszeitpunkt eine zentrale Rolle. Hierzu muss betont werden, dass der Arbeitgeber prinzipiell den Zeitpunkt des Urlaubs bestimmen darf. Allerdings müssen zusammenhängende Tage gewährt und solange die Wünsche des Arbeitnehmers berücksichtigt werden, wie letztere nicht mit zentralen Interessen des Betriebs kollidieren.
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