Im Arbeitsrecht sind alle notwendigen Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern geregelt. Auch Regelungen z.B. zu Kündigungen oder Streiks fallen in das Arbeitsrecht, dessen Grundlage der Arbeitsvertrag, also ein Arbeitsverhältnis ist.
Arbeitsrecht – das ist ein zentraler Begriff aus dem Bereich Arbeit und Beruf. Das Arbeitsrecht beinhaltet alle juristischen Regeln und Entscheidungen, die für Arbeitsverhältnisse gelten.
Arbeitsverhältnisse sind privatrechtliche Dienstverhältnisse, bei denen ein Vertragspartner dem anderen Vertragspartner seine Dienstbereitschaft und Fähigkeit zur Verfügung stellt. Dieser kann innerhalb der vertraglich fixierten Zeit die Dienstbereitschaft durch Ausübung des Direktionsrechts ausüben. Konkret bedeutet dies, dass der Arbeitnehmer das tun muss, was er nach den grundlegenden Regeln des vereinbarten Arbeitsvertrag prinzipiell zu tun hat.
Der Arbeitgeber hat die Pflicht diese Leistungsbereitschaft zur Ausübung zu bringen und dem Arbeitnehmer in regelmäßigen Abständen dafür Geld oder entsprechende Vorteile zu gewähren. Da zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine besondere Abhängigkeit besteht, sind die Vertragsparteien nicht so frei bei der Arbeitsgestaltung wie bei anderen Verträgen. Der Gesetzgeber hat zum Beispiel viele Regelungen zum Komplex der höchstmöglichen Arbeitszeit getroffen.
So gilt in Deutschland eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 10 Stunden an sechs Tagen. Auch ein Mindesturlaub ist per arbeitsvertraglicher Gesetzesbindung festgelegt. Darüberhinaus haben die Gewerkschaften als kollektives Interessen-Vertretungs-Organ der Arbeitnehmer mit Arbeitgeberverbänden Tarifverträge abgeschlossen, die bei Allgemeingültigkeitserklärung durch staatliche Einrichtungen weitere Mindestregelungen für die Arbeitsbedingungen nach sich ziehen, die außerhalb der Möglichkeiten des Einzelvertrags stehen.
Die Regelungen des Arbeitsrechts werden durch spezielle staatliche Einrichtungen geprüft, zu denen in Deutschland auch die Arbeitsgerichte gehören. Jeder, der sich in seinen arbeitsrechtlichen Schutzrechten tangiert sieht, kann hierzu die Arbeitsgerichte anrufen.
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