Telearbeitsplätze können steuerliche Vorteile haben

Von Max Staender
7. September 2012

In Berufen mit viel Bürotätigkeit können die Angestellten ihrer Arbeit immer öfter von zu Hause nachgehen, was man im Fachjargon auch als Telearbeitsplatz bezeichnet. In dem Fall rät die Vereinigte Lohnsteuerhilfe den Arbeitnehmern, dass sie ihren Chefs den Arbeitsraum von ihrem zu Hause vermieten, womit sie den Arbeitsraum absetzen und damit Steuern sparen können.

Dies hat auch für den Arbeitgeber große Vorteile, da er sein Großraumbüro verkleinern kann und dem Arbeitnehmer einen entsprechenden Mietzins sowie die entsprechende EDV-Ausstattung zahlt.

Während der Angestellte die Mietkosten vor dem Finanzamt entsprechend als Einnahme erklärt, kann er die Kosten für das jeweilige Zimmer zu Hause bei den Vermietungseinkünften als Werbungskosten steuerlich geltend machen.