Alkohol am Arbeitsplatz laut Studie keine Seltenheit

Arbeitgeber sollten mit der Thematik aktiver umgehen und klare Regeln formulieren

Von Cornelia Scherpe
19. Dezember 2019

Eigentlich sollte man sich darauf einigen können, dass Alkohol bei der Arbeit nichts verloren hat. Die negative Wirkung auf körperliche Fähigkeiten stellt eine enorme Gefahr zum Beispiel bei der Bedienung von Maschinen dar, und weil auch die geistige Fitness leidet, schadet Alkohol der Konzentration und Entscheidungsklarheit. Doch Faktoren wie Stress am Arbeitsplatz scheinen mehr Deutsche als gedacht zum Konsum während der Arbeitszeit zu verführen. Zu diesem Schluss kommt eine aktuelle Studie des Instituts Forsa.

Jeder dritte Arbeitnehmer kennt einen alkoholkonsumierenden Kollegen

Befragt wurden 1.003 Männer und Frauen, die entweder als Angestellte oder Beamte einen Job hatten. Ein gutes Drittel (36 Prozent) gab an, dass es mindestens einen Kollegen oder eine Kollegin gäbe, der oder die regelmäßig Alkohol am Arbeitsplatz konsumiert. Elf Prozent bestätigten, dass dies regelmäßig geschehe. Bei den übrigen 25 Prozent war es zumindest gelegentlich der Fall und keine einmalige Sache. Nur 53 Prozent waren sich sicher, dass keiner der Kollegen und Kolleginnen zu Alkohol während der Arbeit greife.

Viele Arbeitgeber ohne klare Richtlinien zum Umgang mit Alkohol am Arbeitsplatz

55 Prozent sagten, an ihrer Firma gelte ein striktes Alkoholverbot. Drei Prozent sprachen von einer generellen Erlaubnis am Arbeitsplatz. 36 Prozent erwähnten Ausnahmen, wie ein Jubiläum oder Geburtstag, an denen Alkohol bei der Arbeit okay sei.

Außerdem bejahten 49 Prozent, dass sie keine Unterweisung zum Umgang mit Alkohol oder anderen Drogen am Arbeitsplatz bekommen hatten. Offenbar geht jeder zweite Arbeitgeber davon aus, dass der Konsum mit einem Tabu belegt ist und ganz selbstverständlich keine Substanzen wie Alkohol auf der Arbeit genommen werden. Darüber reden müsse man demnach nicht.

Die Studie zeigt jedoch deutlich, dass ein aktiverer Umgang mit der Thematik dringend angemessen ist. Arbeitgeber müssen offener über das Thema sprechen und vor allem über Gefahren informieren. Es geht nicht nur um eine Leistungsminderung der Betroffenen, sondern auch um Arbeitsunfälle, bei denen sowohl die Trinkenden als auch unbeteiligte Mitarbeiter oder Kunden verletzt werden können.