Sozialbehörden überprüfen immer öfter Kontodaten von Hartz-IV-Empfängern

Von Max Staender
15. Mai 2013

Die deutschen Sozialbehörden rufen immer öfter die Kontodaten von Hartz-IV-Empfängern, Wohngeld oder Bafög ab. Alleine im letzten Jahr stieg die Anzahl der Abrufe laut einer Statistik des Bundeszentralamts für Steuern um 25,3 Prozent auf 72.578.

Falls ein Antragsteller von Sozialleistungen keine Angaben über seine Konten oder Vermögen machen will, haben die Behörden sowie Gerichtsvollzieher jederzeit Einsicht in seine Bankdaten.

In erster Linie will man mit dem Kontoabruf, der übrigens nicht als Verwaltungsakt zählt, Sozialleistungsmissbrauch sowie Steuerhinterziehung bekämpfen.