Sozialleistungen sind keine Einbahnstraße - Wer profitieren will, muss auch etwas dafür tun

Von Ingrid Neufeld
15. Mai 2013

Wer als ausländischer Bürger bei uns Hartz-IV bezieht, muss in der Lage sein, ausreichend Deutsch zu sprechen.

Das Sozialgericht Wiesbaden hat in einem Urteil festgelegt, dass Menschen, die Sozialleistungen erhalten, alles in ihrer Macht stehende unternehmen müssen, um eine Stelle zu bekommen. Dazu gehört auch, dass die deutsche Sprache entsprechend in Wort und Schrift beherrscht wird. (Az: S 12 AS 484/10).

Das Urteil basiert auf einem Fall, in dem eine türkische Mutter von vier Kindern die Verpflichtung erhielt, an einem Integrationskurs der Volkshochschule teilzunehmen. Der Kurs sollte an drei Tagen einer Woche stattfinden.

Die Mutter unterließ jedoch die Anmeldung, worauf ihr das Jobcenter die Leistungen drei Monate lang um ein Drittel reduzierte. Die Frau reichte Klage ein und unterlag damit vor dem Sozialgericht, da das Sozialgesetzbuch II auf dem Prinzip "Fördern und Fordern" aufbaut und die Klägerin sich dem Prinzip "Fördern" verweigert hatte.