Auch Schmerzensgeld wird auf Hartz IV angerechnet

Von Marion Selzer
24. August 2012

Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat entscheiden, dass auf Hartz IV auch die Zinsen aus Schmerzensgeld angerechnet werden sollen. Die Zinsen aus einem Schmerzensgeld, das aufgrund eines Unfalls gezahlt wurde, seien künftig als Einkommen auf das Arbeitslosengeld II anrechenbar. So entschied der 14. Senat des Bundessozialgerichtes.

Eine betroffene Familie versuchte dagegen Einspruch zu erheben, da ihre beiden Kinder aufgrund eines Unfalls schwerstbehindert waren. Die Familie hatte das daraufhin gezahlte Schmerzensgeld angelegt, worauf das örtliche Jobcenter die entstehenden Zinsen anrechnete.

Jetzt wird entschieden, wie viel Geld die Familie zurückzahlen muss.