Bundessozialgericht weist Klage von Hartz-IV-Empfängerin wegen 20 Cent zurück

Von Max Staender
13. Juli 2012

Eine Frau aus Thüringen wollte wegen eines Rundungsfehlers von 20 Cent bei ihrer Hartz-IV-Berechnung vor Gericht klagen, was das Bundessozialgericht in Kassel nun für unzulässig erklärte.

Während die Frau von den Vorinstanzen noch Recht bekam, hoben die deutschen Sozialrichter in Kassel diese Urteile mit der Begründung auf, dass bei solch geringen Werten das Rechtsschutzbedürfnis fehlt.

Das Urteil wirkt sich auf hunderte Verfahren aus, welche sich mit der Rundungsproblematik der Jobcenter beschäftigen. Bislang haben die Arbeitsämter ab 50 Cent aufgerundet und ab 49 Cent abgerundet, was erst im letzten Jahr durch eine neue Rundungsregelung festgelegt wurde.