Auch nach Abschlussprüfung kein Arbeitslosengeld wie ein Richter

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
15. Februar 2013

Ein Rechtsreferendar, der seine Zweite Staatsprüfung bestanden hatte, wollte von seinem zuständigen Jobcenter, weil er keinen Job hatte, ein Arbeitslosengeld haben, das aufgrund der Berechnung des Gehalts eines Richters ermittelt werden sollte.

Aber die zuständige Stelle lehnte diesen Antrag ab und auch das Landessozialgericht in Halle hat sich dem angeschlossen, so dass dem Mann nur das bisherige Geld in Höhe von 900 Euro zusteht, denn maßgeblich ist das Gehalt, welches vor dem Abschluss gezahlt wurde, denn für eine fiktive Ermittlung eines Gehalts besteht keine rechtliche Grundlage.

Nun kann der Jurist, weil das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, über das Bundessozialgericht versuchen zu seinem Geld zu kommen, also sein erster Fall.