Aber bitte mit Mütze: Lufthansapilot verliert Gerichtsurteil

Von Katharina Cichosch
5. November 2012

Dass zu einem echten Piloten auch die obligatorische Mütze gehört, hat jetzt ein Gericht in zweiter Instanz bestätigt. Dabei hatte ein Flugkapitän zunächst vor dem Arbeitsgericht gegen die Regelung geklagt. Hintergrund: Männliche Piloten müssen die Mütze tragen, weiblichen Pilotinnen ist dies freigestellt.

Der Lufthansa-Pilot sah hierin eine Benachteiligung auf Grund seines Geschlechts. Er selbst gab an, dass der Großteil seiner männlichen Kollegen ohnehin nicht ständig mit Mütze unterwegs sei - die Mützenpflicht, die in der "Betriebsvereinbarung Dienstbekleidung" vorgesehen ist, gilt grundsätzlich auch außerhalb des Fliegers, also am Flughafen.

Der Pilot findet die Mütze unbequem, außerdem nehme sie viel Platz weg. Vor Gericht war allerdings das Argument der Ungleichbehandlung von Männern und Frauen entscheidend.

Nachdem der Pilot in erster Instanz Recht bekommen hatte, war die Lufthansa in Revision gegangen. In zweiter Instanz schließlich erhielt die Fluggesellschaft Recht. Begründet wurde dies damit, dass die Mütze ein Teil der vorgeschriebenen Dienstbekleidung sei. Diese falle naturgemäß unterschiedlich aus für Männer und Frauen.

Der Pilot hat die Möglichkeit, gegen das Urteil in Revision zu gehen. In diesem Fall hätte das Bundesarbeitsgericht in Erfurt über die Klage zu entscheiden.