Firmenwagen von der Steuer absetzen - Das Finanzamt fährt mit

Wissenswertes zum geldwerten Vorteil: Fahrtenbuch oder Ein-Prozent-Regelung?

Von Ingo Krüger
6. September 2012

Einen Dienstwagen zu erhalten, ist für viele Arbeitnehmer erst einmal ein Grund zur Freude. Doch bei der Versteuerung ist größte Sorgfalt geboten.

Fahrtenbuch oder Pauschal-Versteuerung

In der Regel nutzen die meisten Personen den Firmenwagen nicht nur für dienstliche Fahrten, sondern auch für private Fahrten sowie für die Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsplatz. Private Fahrten stellen für den Arbeitnehmer einen geldwerten Vorteil dar, der zu versteuern ist.

Wer kein Fahrtenbuch führen möchte, kann das Fahrzeug pauschal nach der Ein-Prozent-Regelung versteuern. Dabei wird als geldwerter Vorteil monatlich ein Prozent des Brutto-Inlands-Listenpreises angesetzt. Dazu kommt noch die Nutzung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.

Hier können pauschal monatlich 0,03 Prozent des Brutto-Inlands-Listenpreises je Entfernungskilometer angesetzt werden. Die Alternative dazu ist die Führung eines Fahrtenbuches, indem jede Fahrt, egal ob privat oder beruflich, detailliert aufgezeichnet werden muss.

Hinweise zu gelegentlichen Fahrten mit dem Dienstwagen

Wer den Firmenwagen nur zu gelegentlichen Fahrten nutzt, kann den geldwerten Vorteil mit lediglich 0,002 Prozent des Autopreises pro tatsächlich durchgeführter Fahrt anrechnen. In diesem Fall muss der Arbeitnehmer Aufzeichnungen führen, aus denen sich zweifelsfrei ergibt, an welchen Tagen im Jahr er die Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit dem Firmenwagen zurückgelegt hat.

Die zulässigen Fahrten sind dabei auf maximal 180 pro Jahr oder auf weniger als 15 Tage pro Monat begrenzt. Diese Einschränkung soll verhindern, dass die Berechnung aufgrund von Einzelnachweisen zu einem höheren geldwerten Vorteil führt als die Monatspauschale von 0,03 Prozent.

Erstattet der Arbeitgeber die Kosten für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz steuerfrei, muss er stattdessen pauschal 15 Prozent Lohnsteuer an das Finanzamt abführen. Dadurch entfällt der versteuerbare geldwerte Vorteil des Dienstwagens. Das Bruttogehalt liegt niedriger. Sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer sparen bei dieser Regelung Sozialversicherungsbeiträge.