Wenn Busse und Bahnen streiken, gilt trotzdem Pünktlichkeit am Arbeitsplatz

Von Marion Selzer
21. März 2012

Auch wenn Busse und Bahnen streiken, müssen Arbeitnehmer pünktlich auf ihrer Arbeit erscheinen. Wenn Streiks drohen oder angekündigt werden, müssen sich Arbeitnehmer frühzeitig um eine Alternative kümmern und so das pünktliche Erscheinen auf der Arbeit garantieren.

Sonst kann der Arbeitnehmer das Gehalt kürzen oder eine Abmahnung austeilen. Allerdings haben viele Arbeitgeber für ein Zuspätkommen an solchen Tagen Verständnis, wenn sie wissen, dass der betreffende Arbeiter mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs ist. Zur Gewohnheit werden lassen sollte man so ein Verhalten jedoch nicht.

Anders ist die Rechtslage, wenn Kindergärten streiken, und man sein Kind auch nicht anders betreuen lassen kann. Dann darf man zu Hause bleiben und braucht keine Folgen zu befürchten. Aber bitte dem Arbeitgeber Bescheid geben!