Dienstwagen - diese Rechte und Pflichten sollten Beschäftigte kennen

Von Dörte Rösler
1. September 2014

In vielen Firmen bekommen Beschäftigte ab einer bestimmten Gehaltsstufe einen Dienstwagen gestellt. Einen gesetzlichen Anspruch darauf gibt es nicht - wer mit einem Dienstwagen unterwegs ist, hat aber einige Pflichten.

Wer bekommt einen Dienstwagen?

Ob ein Beschäftigter einen Dienstwagen verlangen kann, ergibt sich allein aus seinem Arbeitsvertrag oder der Betriebsvereinbarung. Generell steigen die Chancen mit dem Einkommen. Eine allgemeingültige Regelung gibt es aber nicht. Wenn alle Kollegen in vergleichbarer Position einen fahrbaren Untersatz gestellt bekommen, kann ein Mitarbeiter jedoch auf Gleichbehandlung pochen.

Wie ist die finanzielle Seite?

Ein Dienstwagen stellt aus Sicht des Finanzamtes einen geldwerten Vorteil dar. Beschäftigte müssen das überlassene Automobil also versteuern - entweder pauschal mit einem Prozent des Listenpreises pro Monat oder nach dem individuellen Nutzungswert. Letztere Lösung ist allerdings nur für Mitarbeiter sinnvoll, die den Dienstwagen privat wenig nutzen, denn sie müssen ein Fahrtenbuch führen.

Bei Schäden ist der Dienstwagen in aller Regel über eine Vollkaskopolice des Arbeitgebers abgesichert. Wer einen selbstverschuldeten Unfall verursacht, muss aber eventuell den Eigenanteil zahlen.

Wichtig: Auch für dem Urlaub sollten Beschäftigte abklären, welche Leistungen die Versicherung abdeckt. Auslandstouren sind oft ausgenommen. Dass Mitarbeiter ihre Tankrechnungen und Mautgebühren im Urlaub selbst zahlen müssen, ist selbstverständlich.

Darf der Ehepartner ans Steuer?

Für jeden Dienstwagen gibt es einen Überlassungsvertrag, in dem genau geregelt ist, wer das Auto steuern darf. Enthält das Dokument keine Klauseln zu Familienangehörigen, so dürfen diese den Wagen nicht nutzen.

Was passiert bei der Kündigung?

Wenn ein Mitarbeiter kündigt, muss er mit Ende seiner Beschäftigungszeit auch den Dienstwagen zurückgeben. Wer vorzeitig von der Arbeit freigestellt wird, sollte in seinen Vertrag schauen. In aller Regel ist dann auch der Wagen früher abzugeben.