Neben Dienstwagen können Firmen ihren Mitarbeitern nun auch Dienstfahrräder zur Verfügung stellen

Von Melanie Ruch
6. Juni 2013

Wer in Gehaltsverhandlungen mit seiner Firma keinen Dienstwagen durchgesetzt bekommt, der könnte mittlerweile stattdessen zumindest ein Dienstfahrrad zur Verfügung gestellt bekommen, denn seit einem Erlass der Finanzbehörden vom November 2012 gelten die Steuervorteile für Dienstfahrzeuge auch für Fahrräder, Pedelecs und E-Bikes und das sogar rückwirkend zum 1. Januar 2012.

Die Dienstfahrräder sind Teil eines neuen Mobilitätskonzepts als Antwort auf die immer voller werdenden Städte. Aber auch für die Unternehmen und Mitarbeiter bietet die neue Regelung viele Vorteile, vor allem in finanzieller Hinsicht. Zudem brauchen Fahrräder in Unternehmen weniger Stellfläche, die Mitarbeiter sind nachweislich fitter und gesünder und dadurch auch seltener krank und nicht zuletzt ist auch der Umweltaspekt nicht zu vergessen.

Allerdings sind Dienstfahrräder nur für Mitarbeiter interessant, die dienstlich lediglich kürzere Strecken zu bewältigen haben. Ein neuer Trend bei den Unternehmen hin zum Dienstfahrrad ist daher bislang nicht zu vernehmen.