Arbeitnehmer (Angestellte und Arbeiter) - Arten, Merkmale, Unterschiede sowie Rechte und Pflichten

Sowohl Arbeiter als auch Angestellte fallen in die Rubrik der Arbeitnehmer. Sie befinden sich beide in einem Abhängigkeitsverhältnis und gehen damit einer nichtselbstständigen Tätigkeit nach. Klassischerweise gilt die Bezeichnung Arbeiter im Bereich der körperlichen Tätigkeiten, während der Angestellte geistiger Arbeit nachgeht; diese klassische Differenzierung schwindet jedoch zunehmend. Lesen Sie hier mehr über die Merkmale der Arbeitnehmerarten und informieren Sie sich außerdem über deren Rechte und Pflichten.

Christian Steinfort
Von Christian Steinfort

Arbeitnehmer: Arbeiter und Angestellte

Worin unterscheiden sich überhaupt die Bezeichnungen Arbeiter und Angestellte, auf welche tagtäglich im öffentlichen Leben getroffen werden kann? Zunächst einmal können beide dieser Bezeichnungen und Berufsgattungen den Arbeitnehmern zugeordnet werden.

Definition des Arbeitnehmers

Sowohl ein Arbeiter als auch ein Angestellter befinden sich demnach in einem Abhängigkeitsverhältnis. Sie gehen damit einer nichtselbstständigen Tätigkeit nach, wobei sie zumeist von einem Unternehmen abhängig und diesem untergeordnet sind.

Bei einem Arbeitnehmer handelt es sich bei Arbeitnehmern um Menschen, welche sich im Rahmen eines rechtswirksamen Vertrages zur Leistung von Arbeit bereiterklärt haben, welche mit einem Entgelt bedacht wird. Der Begriff "Arbeitnehmer" ist allerdings nicht mit dem Begriff "Erwerbstätiger" gleichzusetzen.

Bei letzterem handelt es sich nämlich nicht nur um Menschen in einem solchen Arbeitsverhältnis, welche als Arbeitnehmer bezeichnet werden. Vielmehr kommen bei den Erwerbstätigen noch Selbstständige und so genannte mithelfende Familienangehörige hinzu. Die Zahl der Erwerbstätigkeiten ist deshalb signifikant höher als jene der Arbeitnehmer.

Neben den Arbeitern und Angestellten zählen ebenso zu den Arbeitnehmern:

Merkmale auf einen Blick:

  • Es gibt einen Arbeitsvertrag (privatrechtliches Dienstverhältnis)
  • Einbindung in die Organisation des Arbeitnehmers
  • Der Arbeitnehmer ist weisungsgebunden an den Arbeitgeber
  • Der Arbeitnehmer ist sozial schutzbedürftig
Arbeiter und Angestellte haben stets einen Arbeitsvertrag mit einem Arbeitgeber
Arbeiter und Angestellte haben stets einen Arbeitsvertrag mit einem Arbeitgeber

Unterschiede zwischen Arbeitern und Angestellten

Neben dieser Gemeinsamkeit - dem Zugehörigkeitsbereich zu den Arbeitnehmern - gibt es allerdings auch Unterschiede, durch welche sich Arbeiter und Angestellte unterscheiden.

  • Arbeiter sind klassischerweise Arbeitnehmer, welche einer eher einfachen und körperlichen Arbeit nachgehen. Die Bewältigung der Arbeit wird deshalb eher durch die körperliche Leistungsfähigkeit als durch kognitive Prozesse ermöglicht und gewährleistet.

    Einer solchen Arbeit wird zudem auch häufig eine gewisse Primitivität zugeschrieben, was aber keineswegs stimmen muss. Früher bekamen Arbeiter ihren Gehalt zudem wöchentlich in den heute nicht mehr üblichen Lohntüten; das Einkommen schwankte dabei und war direkt von der Arbeitszeit abhängig.

  • Angestellte gehen nach klassischer Auffassung hingegen einer geistigen Arbeit nach. Der Prototyp des Angestellten ist deshalb im Büro beschäftigt, trägt einen Anzug und wird zu keinem Zeitpunkt des Tages körperlich aktiv. Früher zeichnete sich das Angestelltenverhältnis darüber hinaus noch durch den fest geregelten Lohn aus, welcher nicht wie im Falle des Arbeiters wöchentlich, sondern stattdessen wie heutzutage monatlich ausgezahlt wurde.

  • Arbeiter mit rotem Gehörschutz mit zwei Auszubildenden mit gelbem Gehörschutz an einer Maschine

    © auremar - www.fotolia.de

  • Zwei schwarz gekleidete Frauen in Büro arbeiten am Laptop im Besprechungsraum, eine arbeitet an der Flipchart

    © Gernot Krautberger - www.fotolia.de

Differenzierung immer ungenauer

Nichtsdestotrotz muss hierbei allerdings noch angemerkt werden, dass diese klassische Differenzierung zunehmend schwindet. Dies ist einerseits auf die Methoden der Lohn- bzw. Gehaltsauszahlung zurückzuführen, welche sich vor einem halben Jahrhundert noch drastisch unterschieden, heute aber nahezu vollkommen angeglichen sind.

Daneben erfordern viele Stellen auch breite Kompetenzbereiche des Arbeitnehmers, weshalb dieser Aufgaben aus beiden Feldern übernimmt und somit körperliche sowie geistige Arbeit leistet. Arbeiter und Angestellte sind heutzutage demnach mehr eine umgangssprachliche Beschreibung für Arbeitnehmer, welche bestimmten Tätigkeiten nachgehen.

Darüber hinaus haften diesen beiden Begriffen auch gewisse sozialwissenschaftliche und politische Ideale an. Während der Arbeiter vor allem von linken Flügeln und in Form des Arbeiterstaates gepriesen wird, stellt der Angestellte die Verwirklichung kapitalistischen und fortschrittlichen Gedankenguts dar. Die Wahl der Begriffe sind dann nicht mehr die Sache einer präzisen Berufsbezeichnung, sondern ein politisches Instrument, mit welchem Assoziationen verknüpf sind.

Die Arbeitnehmer lassen sich in weitere Arten unterscheiden...

Arten von Angestellten

Angestellte sind Arbeitnehmer, welche klassischerweise einer geistigen Arbeit nachgehen und häufig mit leitenden und verwaltungstechnischen Aufgaben betraut sind. Dabei gibt es allerdings noch die Möglichkeit, den Sammelbegriff Angestellter genauer zu definieren. Doch welche verschiedene Arten von Angestellten gibt es heutzutage überhaupt, welche in vielen Teilen der freien Wirtschaft und des Staates wichtige Aufgaben erfüllen?

Einfache Angestellte

In diesem Zusammenhang kann zunächst einmal der einfache Angestellte genannt werden. Dessen Gehalt und Arbeitsbedingungen sind direkt an den jeweiligen Arbeitsvertrag gekoppelt, so dass es zu keinen direkten Verhandlungen über dessen Arbeitskonditionen kommt. Die Vertretung eines solchen einfachen Angestellten gegenüber dem Arbeitgeber erfolgt wiederum durch Gewerkschaften, welche in diesem Fall deshalb auch als eine Interessensgemeinschaft der Angestellten bezeichnet werden könnte.

Übertarifliche Angestellte

Darüber hinaus gibt es übertarifliche Angestellte. Bei diesen handelt es sich um Angestellte, deren Arbeitskonditionen und damit vor allem das Gehalt auch direkt an den Tarifvertrag gekoppelt sind.

Allerdings erhalten übertarifliche Angestellte mehr Gehalt, als ihnen laut Tarifvertrag zustehen würde. Eine solche Entwicklung ist zumeist das Resultat eines unternehmensinternen Aufstiegs eines Angestellten oder der Bemühung eines Unternehmens, den Leistungen eines Angestellten gerecht zu werden und diesen in den eigenen Reihen zu halten.

Außertarifliche Angestellte

Außertarifliche Angestellte sind ebenso in einem Betrieb beschäftigt, in welchem ein Tarifvertrag in Kraft ist. Statt sich allerdings auf diesen Tarifvertrag zu stützen, wird vor der Einstellung ein individueller Arbeitsvertrag angefertigt, dessen Konditionen beliebig von jenen des Tarifvertrags abweichen. In der Regel verdienen derartige außertarifliche Angestellte deutlich mehr als jene Arbeitnehmer, deren Arbeitsvertrag über den Tarifvertrag geregelt wird.

Leitende Angestellte

Letztlich sind hinsichtlich der Arten von Angestellten noch leitende Angestellte zu nennen. Diese zeichnet nicht nur ein vergleichsweise hohes Gehalt aus, welches zumeist deutlich über jenem geregelten Wert des Tarifvertrages liegt.

Vielmehr genießen diese auch eine Vielzahl von Freiheiten und Befugnisse, wodurch stark in die unternehmerische Struktur eingegriffen werden kann. Diesen Befugnissen ist beispielsweise die Entlassungsbefugnis zuzuordnen. Ein leitender Angestellter kann somit z.B. die Entlassung eines Mitarbeiters vorantreiben und letztlich auch rechtsgültig machen, ohne dass hierfür die Unternehmungsleitung zwangweise involviert sein müsste.

Die Gesamtheit dieser Vollmachten wird dabei auch als Prokura bezeichnet. Dem leitenden Angestellten wird damit eine Reihe von Verfügungsmächten verliehen, welche ansonsten nur die Besitzer des Unternehmens innehaben.

Auf einer Betriebsversammlung sind alle Arten von Angestellten anzutreffen
Auf einer Betriebsversammlung sind alle Arten von Angestellten anzutreffen

Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers

Die Rechte und Pflichten des Arbeitsnehmer sind neben der Betriebsvereinbarung und den Gesetzen im Arbeitsvertrag sowie im Tarifvertrag geregelt. Zu den Rechten des Arbeitnehmers zählen:

  • Recht auf Beschäftigung
  • Erhalt von Einkommen bei erbrachter Leistung
  • Recht auf freie Meinungsäußerung mit Rücksichtnahme auf Belange von Arbeitgeber, Vertragspartner und Kunde
  • Recht auf Einsicht in Personalakte
  • Recht auf Gleichbehandlung
  • Recht auf Pausen
  • Recht auf Urlaub, ungestörte Freizeit und Elternzeit
  • Recht auf Fürsorgepflicht durch Arbeitgeber
  • Recht auf Arbeitszeugnis nach Kündigung
  • Recht auf Kündigungsschutz bei einem länger als sechs Monate andauerndem Arbeitsverhältnis
  • Recht auf Mitbestimmung bei mindestens 5 ständig Beschäftigten

Zu dessen Pflichten gehören:

  • Arbeits-/Dienstpflicht
  • Abgabe von Lohnsteuerkarte und Sozialversicherungsnachweis an die Personalabteilung
  • Treuepflicht
  • Gehorsamspflicht bzw. betriebliche Rücksichtspflicht
  • Verschwiegenheitspflicht
  • Auskunftspflicht über Stand der Arbeit
  • Pflicht zu korrekten Angaben (Dienstausfall, Spesen)
  • Pflicht zum pfleglichen Umgang mit Werkzeuge und Materialien
  • Pflicht zur Krankmeldung
  • Wettbewerbsverbot
  • Meldepflicht über vorliegende Schwangerschaft
  • Meldung über Arbeitnehmererfindung

Bei Verstoß gegen eine der Pflichten kann der Arbeitnehmer eine Abmahnung erhalten. Diese wiederum stellt die Voraussetzung für eine Kündigung dar.

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