Experten raten zum Nichts-Tun im Falle einer Abmahnung

Von Marion Selzer
5. Januar 2012

Kommt es zu einer Abmahnung seitens des Arbeitgebers sollten Arbeitnehmer sich lieber bedeckt verhalten und keine Stellung dazu nehmen. Das halten Experten für effektiver, auch dann wenn der Fall später vor Gericht erscheint. Denn in einem solchen Fall muss der Chef die Gründe für die Abmahnung belegen.

Hat man dann bereits per Gegenbrief Stellung genommen, kann das vor Gericht auch gegen einen verwendet werden. Besser ist es, wenn man eine Abmahnung als ungerechtfertigt ansieht, beim zuständigen Arbeitsgericht um eine Rücknahme zu beten.