5. Januar 2012
Kommt es zu einer Abmahnung seitens des Arbeitgebers sollten Arbeitnehmer sich lieber bedeckt verhalten und keine Stellung dazu nehmen. Das halten Experten für effektiver, auch dann wenn der Fall später vor Gericht erscheint. Denn in einem solchen Fall muss der Chef die Gründe für die Abmahnung belegen.
Hat man dann bereits per Gegenbrief Stellung genommen, kann das vor Gericht auch gegen einen verwendet werden. Besser ist es, wenn man eine Abmahnung als ungerechtfertigt ansieht, beim zuständigen Arbeitsgericht um eine Rücknahme zu beten.
Hier ist Platz für Ihre Meinung zu dieser News.
Lesermeinung schreiben |
25.11.11 | |
![]() | ABMAHNUNG |
21.04.11 | |
![]() | ABMAHNUNG |
26.12.10 | |
![]() | ABMAHNUNG |
![]() | ABMAHNUNG |
26.12.09 | |
![]() | ABMAHNUNG |
Stellen Sie eine Frage oder lesen Sie mehr im Abmahnung Forum


Die Abmahnung stellt die Vorstufe einer möglichen Kündigung dar. Deshalb ist es für den Arbeitnehmer wichtig, üb...