FledermausBeitrag von einem Gast oder ehemaligen Mitglied
Hallo, habe heute eine mündliche Abmahnung erhalten, die schriftliche erfolgt in den nächsten Tagen. Mir wurden Flüchtigkeitsfehler vorgeworfen, welche sich über einen Zeitraum von 8 Monaten erstrecken. Bei einigen Vorwürfen liegt das Verschulden nicht bei mir, da mir die Zuarbeit der Kollegen fehlte, bei einem anderen Vorwurf fehlte mir die Erklärung bzw. Einarbeitung. Was kann ich tun?
...muß stets schriftlich erfolgen. Der mündlichen Abmahnung muß die schriftliche innerhalb von 2 Tagen folgen, nicht irgendwann in den nächsten Tagen. Wird die schriftliche A. zu spät erteilt, so ist sie nichtig! Da die A. eine empfangsbedürftige Erklärung ist ( der Empfang muß quittiert werden ), kannst Du die Unterschrift verweigern, ohne daß dir Nachteile daraus entstehen.
![]() |
![]() |
Antwort schreiben |
Neuen Beitrag zum Thema Abmahnung schreiben |
25.11.11 | |
![]() | ABMAHNUNG |
21.04.11 | |
![]() | ABMAHNUNG |
16.11.07 | |
![]() | ABMAHNUNG |
13.09.07 | |
![]() | ABMAHNUNG |
23.04.07 | |
![]() | ABMAHNUNG |

Wer mit einer Abmahnung oder Kündigung konfrontiert ist, ist meist von der Situation überfordert. Welche Schritt...
Folgen Sie uns