Eine Tauchsportversicherung für gesetzliche versicherte Taucher ist empfehlenswert

Gracia Sacher
Von Gracia Sacher
29. November 2010

Wie der Verband Deutscher Druckkammerzentren (VDD e.V.) nun mitteilte, wird Tauchern, die Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sind, dazu geraten, eine Tauchsportversicherung abzuschließen, da die ambulanten Behandlungen der Tauchunfälle in einer Druckkammer von den Kassen nicht erstattet werden.

Wer sich also zum ersten Mal unter das Wasser begibt, sei es auch nur in einem Schnupperkurs, tut Gut daran, sich vorher zusätzlich abzusichern. Kommt es zu einem Unfall, ist die Behandlung in einer Druckkammer für die Sauerstoffatmung Pflicht. Und dies kann je nach Unfallfolge ganz schön teuer werden.

Zwar kann man die Kostenerstattung in einer Klage vor dem Sozialgericht theoretisch einfordern, jedoch ist dies realistisch gesehen so gut wie unmöglich, da die Behandlung in einer Druckkammer so schnell wie möglich durchgeführt werden muss. Wer sich also Stress und Geld ersparen möchte, sollte sich für die Zusatzversicherung entscheiden.