Im indischen Mumbai sind Tanzbars künftig wieder erlaubt: Verbot behinderte das Recht auf Arbeit

Von Ingrid Neufeld
17. Juli 2013

Schon vor acht Jahren wurde in Indien im Bundesstaat Maharashtra ein Verbot für Tanzbars erlassen. Jetzt verwarf der Oberste Gerichtshof dieses Verbot mit der Begründung, dass das Verbot dem Recht auf Arbeit, das in der Verfassung verankert ist, entgegenstehe. Die Gewerkschaft der Tänzerinnen argumentierte, die Tänzerinnen würden so gezwungen, ihren Körper zu verkaufen.

In den Tanzbars zeigen Frauen Tänze ganz so wie in den Bollywood-Filmen. Dafür zeigen sich viele männliche Besucher spendabel. Die Entscheidung wird von der Vereinigung der Barbesitzer erleichtert begrüßt.

Viele sind über die sittenstrengen Regeln in Mumbai verärgert, so wie die frühen Sperrstunden für die Nachtclubs und die strengen Altersgrenzen, wenn es ums Ausschenken von Bier geht.